VERKAUFSBEDINGUNGEN
STAFFELTARIF AUKTIONSGEBÜHREN
Die Grundberechnungstabelle der beim Kauf eines Fahrzeugs zu zahlenden Auktionsgebühren steht Ihnen am Auktionstag zur Verfügung.
MEHRWERTSTEUER
Wenn ein Fahrzeug über die Detailangabe „Mehrwertsteuerausweisbar“: JA verfügt, dann ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19,60% im Verkaufspreis inklusive. Eine Rechnung, die diese Mehrwertsteuer ausweist, kann ausgestellt werden.
Für alle anderen Fahrzeuge gilt: Mehrwertsteuer nicht ausweisbar.
ZAHLWEISE
Barzahlung : Diese Zahlweise ist einzig Privatkäufern vorbehalten, die nicht in Frankreich ansässig sind. Als Vorauskasse müssen 500,- EUR am Tag der Auktion selbst in bar gezahlt werden. Der offene Restbetrag ist bis spätestens 16.00Uhr des Ersteigerungstages auszugleichen. Das Fahrzeug muss nachfolgend bis spätestens zum achten (8.) Tag nach Auktionsende abgeholt werden.
Zahlung per Scheck : Wenn Sie am Auktionstag selbst das ersteigerte Fahrzeug in Besitz nehmen möchten, muss ein schriftlicher Bonitätsbeleg über den zu zahlenden Betrag sowie eine gültiges Ausweispapier vorgelegt werden.
EXPORT
Käufer, die ein ersteigertes Fahrzeug ins Ausland exportieren möchten, müssen sich VOR der Auktionsteilnahme im Sekretariat melden. Sie erhalten dort sämtliche Informationen über eine eventuelle Möglichkeit der Mehrwertsteuerbefreiung sowie über die dazu unerlässlichen Unterlagen, die vorgelegt werden müssen.
FAHRZEUGVERSICHERUNG WÄHREND DES AUKTIONSTAGES
Es besteht die Möglichkeit einer 24-STUNDEN-VERSICHERUNG (provisorische Haftpflichtversicherung). Die Kosten hierfür erfahren Sie vom Versicherungsanbieter, der vor Ort vertreten sein wird.
SAS GUIGNARD et Associés
Öffentliche Kraftfahrzeug-Auktionen
Unternehmenssitz: 277 Rue de Kerpont. ZI de Kerpont. 56855 CAUDAN Cedex Frankreich
Tel : ++33.(0)2.97.76.82.82 Fax : ++33.(2).97.81.37.60
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: FR66442496170